Schreiben (v. 16.06.2020) der Kultusministerin zu einem Regelbetrieb an den Grundschulen - 18.06.2020
Fahrplan bis zu den Sommerferien im wöchentlichen Wechsel (15.06.2020-29.07.2020) - 28.05.2020
Klasse 2 ( DF / SN ) und Klasse 4
Woche 1: 15.06. - 19.06.2020
Woche 3: 29.06. - 03.07.2020
Woche 5: 13.07. - 17.07.2020
Woche 7: 27.07. - 29.07.2020
Letzter Schultag: Mittwoch, 29.07.2020 mit Ausgabe der Schulberichte Klasse 2 und Zeugnisse Klasse 4.
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Klasse 1 ( DF / SN ) und Klasse 3
Woche 2: 22.06. - 26.06.2020
Woche 4: 06.07. - 10.07.2020
Woche 6: 20.07. - 24.07.2020
Letzter Schultag: Freitag, 24.07.2020 mit Ausgabe der Schulberichte
Klasse 1 und der Zeugnisse Klasse 3.
Infos zur Notfallbetreuung - 27.05.2020
In den Pfingstferien findet keine Notfallbetreuung in der Schule statt.
Ab 15.06.2020 bis zu den Sommerferien bieten wir die Notfallbetreuung wieder täglich von 07.50 Uhr bis 13.00 Uhr in der Schule an.
Mit freundlichen Grüßen
C. Rechnitzer-Ehrler
Notbetreuung - 13.05.2020
18.05.2020-29.05.2020 / Beginn der Pfingstferien
07.50 Uhr bis 11.10 Uhr in der Schule
11.10 Uhr bis 13.00 Uhr in der Kernzeit
Achtung!
Ausnahme beweglicher Ferientag:
Am 22.05.2020 findet die Notbetreuung
von 07.50 Uhr bis 12.15 Uhr in der Schule statt.
Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs - 07.05.2020
Wer | Wann | Hinweise |
Grundschulen, Klasse 4 | ab dem 18. Mai 2020 | Nach den Pfingstferien gemeinsam mit Stufe 2 im Wechsel mit Stufe 1/3, siehe unten |
Grundschulen, alle Stufen | ab dem 15. Juni 2020 bis Ende des Schuljahres | Im wöchentlichen Wechsel: eine Woche Klassen 1/3, eine Woche Klassen 2/4, dazwischen je eine Woche Fernlernen von Zuhause |
Kultusministerin Eisenmann hat einen Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs im Land vorgestellt. Die Schulen und Kitas sollen zügig, aber schrittweise und besonnen geöffnet werden: Ab Mitte Mai wird der eingeschränkte Regelbetrieb an den Kitas und Kindertageseinrichtungen beginnen, ab dem 18. Mai die vierten Klassen der Grundschulen in die Schulen gehen. Nach den Pfingstferien werden alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht erhalten.
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat heute einen Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs in Baden-Württemberg vorgestellt. „Die Eltern fordern zu Recht, dass wir den Schulbetrieb weiter öffnen und auch den Kitas eine greifbare Perspektive für einen Betrieb über die erweiterte Notbetreuung hinaus geben. Mir ist deshalb wichtig, so frühzeitig wie möglich über unsere Planungen zu informieren“, betont die Ministerin und fügt an: „Wir wollen die Schulen und Kitas zügig, aber schrittweise und besonnen öffnen. Das Corona-Virus ist immer noch da, weshalb wir bei allen Schritten viele Faktoren berücksichtigen und durch hohe Infektionsschutzstandards ein Aufflammen der Pandemie verhindern müssen. Vorschnell irgendwelche Erwartungen zu wecken, die nachher nicht erfüllt werden können, hilft niemandem. Auch nach der nun anstehenden schrittweisen Rückkehr an die Schulen und Kitas werden es keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise sein.“
Solange die aktuellen Abstandsregeln gelten, könne deshalb in allen Einrichtungen immer jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen unterrichtet oder betreut werden. Erst wenn die Abstandsregeln grundsätzlich aufgehoben werden, sei eine Rückkehr zu einem regulären und vollumfänglichen Schul- und Kitabetrieb möglich. Als weiteren Schritt hin zu mehr Normalität begrüßt Ministerin Eisenmann, dass von heute an auch landesweit wieder die Spielplätze geöffnet haben: „Das ist für viele Kinder und Familien sehr wichtig. In den vergangenen Wochen kamen leider viele kindliche Bedürfnissen zu kurz. Das gemeinsame Spielen und der Austausch mit anderen Kindern ist aber wichtig für ihre Entwicklung und damit auch für ihre Gesundheit.“
Seit 4. Mai 2020 findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes der Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder statt – für die Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie für die Schüler der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Eine Woche zuvor (seit 27. April 2020) hat Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer überhaupt die Notbetreuung deutlich ausgeweitet, um mehr Eltern entlasten zu können. Auch Kindertagespflegepersonen können seither bis zu fünf Kinder von Eltern oder Alleinerziehenden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder nachweislich präsenzpflichtig außerhalb der Wohnung tätig sind, betreuen. In der erweiterten Notbetreuung in den Kitas sowie in den Schulen bis Klasse 7 sind inzwischen durchschnittlich etwa zehn Prozent der Kinder. In den Kitas sind es in Einzelfällen derzeit bereits bis zu 25 Prozent der Kinder. Für einen Vergleich: Zuvor, also bis zum 27. April, waren durchschnittlich nur etwa drei Prozent der Kinder in der Notbetreuung, in der Notbetreuung an den Schulen waren es teilweise sogar nur einzelne Kinder.
Der neue Fahrplan sieht vor, dass die Grundschulen im Land ab 18. Mai 2020 wieder in den Präsenzunterricht einsteigen. „Wir beginnen hier bewusst mit den Viertklässlern, um sie auf den Übergang in die weiterführende Schule vorzubereiten. So haben wir das auch innerhalb der Kultusministerkonferenz vereinbart“, erläutert Eisenmann. Der Unterricht soll sich dabei auf die Kernfächer konzentrieren, es wird ein reduziertes Angebot sein. Außerdem wird die Klassengröße halbiert, um dem Abstandsgebot Rechnung tragen zu können. „Wir gehen von zwei bis drei Unterrichtsstunden am Tag aus. Für die konkrete Gestaltung wollen wir den Grundschulen aber Spielräume lassen, damit sie auf die konkreten Bedürfnisse vor Ort Rücksicht nehmen und flexibel reagieren können - zum Beispiel, was die personelle Planung betrifft. Denn es gibt auch Lehrkräfte, die selbst zur Risikogruppe gehören“, sagt die Ministerin und ergänzt: „Unsere Befragungen deuten bislang darauf hin, dass im landesweiten Durchschnitt rund 70 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer für den Unterricht vor Ort zur Verfügung stehen. Das kann aber im konkreten Einzelfall von Schule zu Schule schwanken, gerade die kleinen Grundschulen müssen wir hierbei im Auge haben.“
Nach den Pfingstferien sollen alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen, der mit den Fernlernangeboten verzahnt werden soll. Dafür stehen bis zu den Sommerferien sechs Wochen zur Verfügung, die erweiterte Notbetreuung läuft daneben weiter. Darüber hinaus richten die Schulen für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die in den vergangenen Wochen weder digital noch analog erreicht wurden, Lerngruppen an den Schulen ein. Mit diesen Förderangeboten soll den Schülern ermöglicht werden, den Stoff aufzuholen, zu wiederholen und zu vertiefen, damit sie Anschluss halten können. In den Sommerferien wird das Kultusministerium zudem freiwillige Lern- und Förderangebote anbieten – und damit Schülerinnen und Schülern, die sich unsicher fühlen und mehr üben möchten, die Möglichkeit geben, Lerninhalte zu wiederholen, zu vertiefen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten.
„Nach den Pfingstferien, also ab dem 15. Juni, werden wir den Präsenzunterricht an den Grundschulen rollierend anbieten, um alle Klassenstufen und alle Kinder zu erreichen“, sagt Ministerin Eisenmann. Das rollierende System sieht so aus, dass die Kinder im wöchentlichen Wechsel an die Schule kommen - eine Woche die Erst- und Drittklässler, eine Woche die Zweit- und Viertklässler. Der Turnus ist: immer eine Woche Unterricht an der Schule und dann wieder eine Woche Fernlernen von Zuhause aus. Damit ist nach den Pfingstferien immer die Hälfte der Grundschüler an der Schule. Hinzu kommen die Kinder der Notbetreuung, soweit sie nicht zu den Klassenstufen zählen, die Präsenzunterricht haben. „Wir wissen, dass wir die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen zuletzt mit Fernlernangeboten schwerer erreicht haben als die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen. Deshalb ist es wichtig, die drei Wochen pro Klassenstufe nach Pfingsten im Präsenzunterricht zu nutzen, um den Lernstand abzugleichen und Inhalte zu vermitteln und zu vertiefen“, so Ministerin Eisenmann. Der Schwerpunkt liege auf Deutsch, Mathe und Sachunterricht - Noten und Klassenarbeiten seien zweitrangig.
Weitere Informationen unter
,,Kultusportal Baden-Württemberg"
Hygienehinweise des Kultusministeriums vom 22.04.2020
VORBEMERKUNG
Die Vorgaben des § 1 Absatz 2 Corona-VO der Landesregierung in der jeweils geltenden
Fassung sind zu beachten.
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ZENTRALE HYGIENEMAßNAHMEN
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg
ist die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung
auch indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut
oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
· Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind
solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden
ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
· Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen;
nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern,
Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem
Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem
Toiletten-Gang) durch
a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden (siehe
auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder, wenn dies nicht
möglich ist,
b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann
sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel
in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis
zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden.
Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html).
· Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den
wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen
Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
· Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten,
Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).
Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem
Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen
und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung
verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.
Für den richtigen Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung hat das Sozialministerium
Informationen zusammengestellt: https://sozialministerium.badenwuerttemberg.
de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/
· Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren,
d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
· Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
· Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe
möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.
· Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und
ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.
RISIKOGRUPPEN
Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-
Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).
Dazu zählen insbesondere Menschen mit relevanten Vorerkrankungen wie
• Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung
und Bluthochdruck)
• chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
• chronischen Lebererkrankungen
• Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
• Krebserkrankungen
• ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer
Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von
Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können,
wie z. B. Cortison).
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden
die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt,
wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören.
SONSTIGES
Es ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Personennahverkehr
eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
Klassen- und Elternversammlungen sowie alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen
der Schule sind untersagt.
MELDEPFLICHT
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes
sind sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von
COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.
Liebe Eltern,
Die Coronakrise hat uns alle fest im Griff - solche außergewöhnlichen Zeiten hat unsere Generation bisher nicht erleben müssen. Diese außergewöhnlichen Zeiten verlangen von uns allen
aussergewöhnliche Anstrengungen, um das System und insbesondere das „System Schule“ am Laufen zu halten. Ich freue mich über die guten Zusprüche aus Ihren Reihen und nehme konstruktive Kritiken
natürlich gerne persönlich entgegen.
Wir wurden die letzten Tage alle informiert, dass die Grundschulen am 4.5. nicht wieder geöffnet werden (auch nicht die 4. Klassen).
Wir, vom Team der Grundschule Heiligkreuzsteinach haben das schon vor den Osterferien irgendwie kommen sehen und haben versucht, uns darauf vorzubereiten. Uns war und ist klar, dass wir die
Kinder nicht aus den Augen verlieren wollen und so habe ich bereits vor drei Wochen die Vorbereitungen begonnen, ein elektronisches System zur Unterrichtung aufzubauen (home schooling nennt
sich das heutzutage).
„Moodle“ ist das vom Land Baden-Württemberg favorisierte System, das ich in einer großen Kraftanstrengung vorbereitet habe. Ich bin sehr froh darüber, dass ich dies in der Kürze der Zeit
geschafft habe, auch wenn es einige Anlaufschwierigkeiten gibt und gab. Zugegebenermaßen ist es etwas komplizierter als vielleicht andere Systeme, aber wir mussten uns schnell entscheiden und
sind jetzt arbeitsfähig.
Ich freue mich, dass sich das System schon mit Leben gefüllt hat, dass schon Aufgaben, Wochenpläne von den Kolleginnen eingestellt sind - auch wenn wir noch weiter daran arbeiten, noch besser zu
werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nach einem solchen Blitzstart noch nicht alles völlig rund läuft.
In der Anlage finden Sie nun noch die Schreiben zur Notbetreuung, wie sie ab 27.4.2020 eingeführt werden soll.
Bitte geben Sie uns bis Donnerstag, 23.4.2020 um 9.00 Uhr eine Rückmeldung, so dass ich die Zahlen bei einer weiteren Sitzung des Steinachtalverbandes um 13.00Uhr vorlegen kann.
Herzliche Grüße
Claudia Rechnitzer-Ehrler
Anlagen:
Laut Beschluss von Frau Dr. Eisenmann bleiben die Grundschulen weiterhin geschlossen. Sobald wir
nähere Informationen haben, werden wir diese auf der Homepage bekannt geben.
Die Notbetreuung findet montags bis freitags von 7.50 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Sie erreichen uns unter
rektorat@grundschule-heiligkreuzsteinach.de
Konfliktberatung
Aufgrund der sehr eingeschränkten Möglichkeiten, sich außerhalb der eigenen Wohnung zu betätigen, kann es zu Stress-Situationen in Familien kommen...
Notfallbetreuung
Für welche Kinder eine Notfallbetreuung angeboten werden muss, ist ebenfalls klar geregelt. Die tabellarische Übersicht ist beispielgebend:
1. Frage
Ihr Kind besucht eine Grundschule oder eine weiterführenden Schule (5. oder 6. Klasse)
☐ ja
2. Frage
Beide Elternteile bzw. Alleinerziehende arbeiten in systemrelevanten Berufsgruppen
☐ ja
3. Frage
Das angemeldete Kind hat sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem
ausgewiesenen Risikogebiet (siehe tagesaktuell <http://www.rki.de>
www.rki.de) aufgehalten
☐ ja
4. Frage
Das angemeldete Kind hatte keinen Kontakt zu einer Person, bei der
eine Corona-Infektion festgestellt wurde
☐ ja
5. Frage
Das angemeldete Kind weist aktuell keine Krankheitssymptome auf
☐ ja
Nur wenn alle 5 Fragen mit ja beantwortet werden, hat ein Kind einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung. Auch hier gilt, die Gruppengrößen der zu bildenden Gruppen so gering wie irgend
möglich zu halten.
Eltern sollen sich zunächst bzgl. ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit erklären, bei Bedarf kann von Ihnen ein Arbeitgebernachweis nachgefordert werden.
CORONAVIRUS - Schulschließung / Aktuelle Lage
Liebe Eltern,
Frau Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl sowie Kindergarten- und Schulleitung organisieren gemeinsam eine Notbetreuung für Schüler/innen, von denen beide!!! Elternteile in systemrelevanten Berufsfeldern arbeiten. Zu diesen Berufsfeldern zählen laut Kultusministerium (siehe Pressemitteilung der Kultusministerin vom 13.03.20) Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung. Sollten Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, so melden Sie sich bis Sonntagabend, den 15.03.20 bei der Schulleitung. Diese Mail ging Ihnen am Freitag, 13.03.20 über die Elternvertreter/innen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rechnitzer-Ehrler
CORONAVIRUS - WICHTIGE INFORMATIONEN VOM KULTUSMINISTERIUM
++++ Aktueller Stand: 13. März 2020 ++++
Die Landesregierung hat heute (13. März 2020) beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020, landesweit alle öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien zu schließen. Gleichzeitig wird es pragmatische und flexible Lösungen für die anstehenden Abschlussprüfungen an allen Schularten geben. Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Lebensmittelproduktion und Infrastruktur und andere) soll es eine Notfallbetreuung geben. Wir arbeiten unter anderem an kurzfristigen, pragmatischen Lösungen vor Ort. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus gibt das Kultusministerium regelmäßig Hinweise an alle Schulen des Landes, die wir Ihnen im Folgenden zur Kenntnis bringen möchten:
Hinweis (11.03.2020):
Auch die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in Frankreich ist als Risikogebiet eingestuft.
Telefon-Hotline: 06221/522-1881
(von Mo. - So. 7.30 Uhr - 21.00 Uhr)
Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
finden Sie eine Auflistung der aktuellen Risikogebiete.
Ich verweise auch noch auf die offizielle Seite des Kultusministeriums zu der Thematik https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus
Selbstverständlich werden wir Sie informieren, sobald sich die Lage ändern sollte.
Die Schulleitungen werden vom Ministerium über eventuelle neue Entwicklungen informiert.
Bitte schauen Sie daher täglich auf die Homepage.