Läusealarm

Wie alle Schulen und Kindergärten bleiben auch wir leider nicht von Läusen verschont. Der festgestellte Befall mit Kopfläusen muss von den Eltern der Schule gemeldet werden (§ 34 Infektionsschutzgesetz). Ein mit Kopfläusen befallenes Kind darf die Schule nicht besuchen. Falls in der Klasse Ihres Kindes Kopfläuse aufgetreten sind, bitten wir Sie, die nächsten 6 Wochen die Haare Ihrer Kinder einmal pro Woche mit dem nassen Auskämmen zu untersuchen: Tragen Sie hierzu eine handelsübliche Haarpflegespülung auf. Sie erleichtert das Auskämmen und hindert die Kopfläuse am Weglaufen, sie „kleben“ in der Masse. Kämmen Sie jetzt mit einem Läuse-Nissenkamm aus Plastik sorgfältig Strähne für Strähne von der Kopfhaut bis in die Haarspitzen die Pflegespülung/Haarkur aus. Streichen Sie den Kamm nach jedem Durchkämmen auf einem weißen Papiertuch aus und schauen Sie in der ausgekämmten Masse nach Larven (so groß wie ein Sandkorn) oder Läusen (so groß wie ein Sesamkorn) evtl. mit einer Lupe.

 

Nutzen Sie hierzu gerne die Elternbriefe, die Sie hier herunterladen können. 

 

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